Was ist AZAV?

AZAV steht für Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung.
Diese Verordnung regelt die Zertifizierung von Bildungsträgern und Weiterbildungsmaßnahmen, die durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter gefördert werden dürfen – zum Beispiel durch einen Bildungsgutschein.

Warum ist AZAV wichtig?

Nur Bildungsträger, die nach AZAV zugelassen sind, dürfen geförderte Maßnahmen nach § 81 SGB III oder § 45 SGB III anbieten – also:

  • Weiterbildungen mit Bildungsgutschein

  • Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (AVGS)

  • Berufliche Qualifizierung und Umschulungen für Arbeitssuchende

Ohne AZAV-Zulassung ist keine staatlich geförderte Teilnahme möglich.

Für Kundinnen und Kunden bedeutet AZAV-Zertifizierung:

  • geprüfte Qualität und Seriosität des Anbieters

  • Förderfähigkeit durch Arbeitsagentur oder Jobcenter

  • rechtssichere und transparente Kursstrukturen

AZAV-Zertifizierung: Qualität und Förderfähigkeit

Nur Bildungsmaßnahmen, die nach AZAV zertifiziert wurden, dürfen im Rahmen der aktiven Arbeitsförderung nach dem SGB III öffentlich finanziert werden.
Die Zertifizierung garantiert u. a.:

  • ein geprüftes Qualitätsmanagement

  • transparente Kursinhalte und Lernziele

  • qualifiziertes Lehrpersonal

  • gesetzlich definierte Standards

Mihajlo Udlis – anerkannter Bildungsträger nach AZAV

Die UDLIS Academy, gegründet und geleitet von Mihajlo Udlis, ist offiziell nach AZAV zugelassener Bildungsträger.
Damit erfüllt sie alle gesetzlichen Anforderungen und ist berechtigt, zertifizierte Weiterbildungen mit Bildungsgutschein durchzuführen.

Dies ist ein entscheidender Qualitätsnachweis und bietet Teilnehmerinnen und Teilnehmern die Möglichkeit, ihre berufliche Weiterbildung vollständig durch öffentliche Mittel fördern zu lassen – etwa über:

  • Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit / Jobcenter

  • AVGS-Gutschein (z. B. für Gründer- oder Karrierecoachings)

Hinweis zur Weiterbildung „Online Business“

Die berufliche Weiterbildung „Weiterbildung für Online Business“ ist nicht als AZAV-Maßnahme zertifiziert.
Sie wird außerhalb des regulären Fördersystems angeboten und richtet sich direkt an Privatpersonen und Selbstzahler.

Eine Finanzierung über Bildungsgutschein oder AVGS ist daher nicht möglich.

Dennoch gilt:

In bestimmten Fällen können freiwillige oder alternative Förderungen durch externe Stellen, Stiftungen, Förderprogramme auf Landes- oder EU-Ebene möglich sein – etwa im Rahmen:

  • beruflicher Re- oder Neuorientierung

  • Selbstständigkeit oder Gründung

  • Qualifizierungsmaßnahmen durch Unternehmen oder Kammern

Bitte sprich uns an, wenn du dich über mögliche individuelle Förderwege informieren möchtest.